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News & Termine

Auf dieser Seite finden Sie Beiträge zu aktuellen Themen und eine Übersicht über alle wichtigen Termine.

Termine

Vormerken:

Hauptversammlung am Donnerstag 06.11.2025, Hotel Martinshof, Rottenburg
Beginn: 19.00 Uhr

Tagesordnung folgt.

News

Haus & Grund Rottenburg informiert mit Rundschreiben:


Haus & Grund Rottenburg hat in diesem Jahr bisher auf die Durchführung von Informations-veranstaltungen verzichtet, weil abgewartet werden soll wie die geplanten Gesetzesvorhaben nach dem Koalitionsvertrag realisiert werden. Bislang ist noch wenig Habhaftes hierzu veröffentlicht.
Deshalb haben wir vorab für Sie zusammengefasst, was Sie als Haus- und Grundeigentümer zu erwarten haben:
1. Die Mietpreisbremse wird um vier Jahre verlängert.
Auswirkungen auf den Neubau gab es durch die Mietpreisbremse in der Vergangenheit nicht und sind auch in der Zukunft nicht zu erwarten. Es handelt sich vielmehr lediglich um eine kosmetische Maßnahme, die aber Eigentümer und Vermieter in ihren Investitionen bremst.

2. Die Einsetzung einer Expertenkommission zum Mietrecht.
Dies lässt auf eine Ausweitung und Verschärfung mietrechtlicher Regulierungen schließen. Die Experten sollen sich zu einer Verschärfung des Mietwucherparagrafen im Strafgesetzbuch äußern, über Bußgelder für Verstöße gegen die Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen für Indexmieten sollen eingeführt werden, Beschränkungen bei Kurzzeitvermietung sind vorgesehen sowie ein gesetzlich definierter Möblierungszuschlag für möbliertes Wohnen.

3. Vereinfachtes Verfahren zur Modernisierungsmieterhöhung.
Hier steigt die Kostengrenze von 10.000 € auf 20.000 €. Wenn die Regelung sich tatsächlich so in einem Gesetz niederschlägt, ist dies eine kleine Verbesserung zugunsten der Vermieter, wird aber durch stark gestiegene Bau- und Handwerkerpreise weitgehend kompensiert werden.

4. Günstige Mieten sollen steuerlich nicht mehr sanktioniert werden.
Mieten unter dem marktüblichen Niveau wurden bislang durch Kürzung des Werbungskosten-abzugs bei der Einkommensteuer bestraft. Dies traf letztendlich insbesondere Kinder von Vermietern. Wenn der Gesetzgeber hier eine Änderung schaffen will, so ist dies begrüßenswert.

5. Schonfrist für die ordentliche Kündigung.
Die bisherige Regelung der Schonfrist gilt für fristlose Kündigungen.
Wird innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Klage bei Gericht bezahlt, trägt der Mieter zwar die Kosten des Verfahrens, muss aber nicht räumen.
Diese Regelung soll jetzt auch für die ordentliche Kündigung gelten und zumindest einmalig eine Kündigung unwirksam machen.

6. Das Heizungsgesetz soll durch eine neue Version ersetzt werden.
Konkrete Hinweise auf die tatsächliche Ausgestaltung gibt es nicht. Es ist leider davon auszugehen, dass sich wenig ändert.

7. Selbstnutzende Eigentümer sollen vom Milieuschutz nach § 172 ff BauBG ausgenommen werden.
Dies ist eine gute Nachricht, wenn sie denn umgesetzt wird.

8. Neue steuerliche Förderungen sollen eingeführt werden – bisherige staatliche Förder-programme sollen schneller bearbeitet werden.
Mit einer sogenannten „Starthilfe Wohnungseigentum“ soll es für Familien leichter werden Eigentum zu erwerben. Die bestehenden verschiedenen Förderprogramme sollen zu zwei zusammengeführt werden; eine Vereinfachung der Regeln soll erfolgen. Im Neubau soll das Effizienzhaus 55 zeitlich befristet wieder förderfähig werden.

9. Ein Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauBG) soll für mehr Wohnraum sorgen und das Bauen erleichtern.
Finanzielle Anreize für mehr Neubau sowie die Lockerung verschiedener DIN-Normen sind grundsätzlich sehr gut. Bei den weiteren Rahmenbedingungen – wie oben ausgeführt – und steigender Baukosten ist allerdings zu fragen, ob mehr Investitionsbereitschaft und damit mehr Wohnraum generiert werden kann.
Mit § 246e BauGB sollen künftig abweichende Zulassungen vom Planungsrecht möglich werden. Dies ist einerseits begrüßenswert, andererseits aber mit Unsicherheiten für den jeweiligen Nachbarn verbunden. Die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) wird künftig als Orientierung in die Bauleitplanung einfließen.
Nach § 31 Abs. 3 BauGB soll es erweiterte Berechnungsmöglichkeiten geben.
Eine Flexibilisierung im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3a BauGB) ist geplant.
Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB) wird bis 2030 verlängert.
Ebenso verlängert wird die Regelung zum angespannten Wohnungsmarkt (§ 201a BauGB). Die Länder behalten bis Ende 2031 die Möglichkeit Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung festzulegen.

Sie sehen zusammenfassend welche einzelnen Bereiche von der Koalition aufgegriffen werden. Es gilt sehr genau zu beobachten wie die Umsetzung erfolgt und ob die Eigentümer und Vermieter tatsächlich auch bessere Rahmenbedingungen für eine Investition erhalten.
Unser Verband wird auf Landes- und Bundesebene Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten und wo es möglich ist in Expertenkommissionen oder über die Medien die Interessen der Eigentümer und Vermieter einzubringen.
Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie als Mitglied von Haus & Grund Rottenburg informieren.




Kontakt

Haus- und Grundbesitzer-Verein e.V. Rottenburg am Neckar

Bahnhofstr. 24
72108 Rottenburg

Tel: +49 7472 9690-0
Fax: +49 7472 9690-90

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